PM 17-2018 - Sicherheit auf dem Gothardusfest

Um größtmögliche Sicherheit für die Besucher des diesjährigen Gothardusfestes vom 4. bis 6. Mai gewährleisten zu können, haben die Veranstalter gemeinsam mit der Polizei einige Regularien festgelegt, die sowohl für Besucher als auch für Angehörige zu den folgenden Einschränkungen führen:

Das Festgelände darf in den Abendstunden des 4. und 5. Mai ab jeweils 19.00 Uhr nicht mehr mit Taschen und Rucksäcken betreten werden. Ebenfalls ab 19.00 Uhr ist an diesen beiden Tagen das Mitführen von Hunden auf dem Festgelände nicht gestattet. An allen drei Tagen ist weiterhin das Mitführen von Glasflaschen jeglicher Art auf dem gesamten Festgelände untersagt. An den Eingangsschleusen zum Oberen Hauptmarkt und dem Neumarkt sowie auf dem gesamten Festgelände finden entsprechende Kontrollen statt. Für eventuelle Fragen an den Veranstaltungstagen sind Ansprechpartner im Org.-Büro (Brühl 4) sowie an allen Bühnen zu finden.

Aufgrund der Aufbauarbeiten kommt es für Anwohner bereits im Vorfeld zu Beschränkungen. Ab Donnerstag, dem 3. Mai fallen im Gebiet Klosterstraße, Salzengasse, Hützelsgasse verschiedene Parkplätze weg. Alle Anwohner dieses Gebiets werden aufgefordert, dies beim Abparken Ihrer Fahrzeuge zu beachten. Im Gebiet Siebleber Wall, Friedrich-Jacobs-Straße gibt es während des Festes Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Häuser. Dies gilt am Freitag von 16.00 Uhr bis 02.00 Uhr, am Samstag von 11.00 Uhr bis 02.00 Uhr und am Sonntag von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die Feuerwehr und Einsatzdienste sind über die örtlichen Gegebenheiten informiert.

Anwohner, welche Ersatzstellplätze für ihre Fahrzeuge benötigen, wenden sich bitte an die KulTourStadt Gotha GmbH. Die Veranstalter und Sicherheitskräfte bitten im Sinne aller Akteure, Gäste und Anwohner um Verständnis und wünschen einen angenehmen und kurzweiligen Aufenthalt.

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